Ernst Heise-Luis

Ihr Rentenberater in Stade

 

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Ihr Rentenberater Heise-Luis

Als registrierter Rentenberater verfüge ich über die Zulassung zur unabhängigen Rechtsberatung im Sozial- und Rentenrecht. Aus meiner langjährigen Praxis kenne ich das Zusammenspiel der einzelnen Sozialrechtsbereiche. Ich berate und unterstütze Sie in allen Angelegenheiten

  • der berufsständischen Versorgung,
  • der Beamtenversorgung,
  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • des Versorgungsausgleichs,

Selbstverständlich berate und vertrete ich Ihre Interessen behördenunabhängig und
vertraulich sowohl gegenüber den Behörden als auch vor den Sozialgerichten.

 

 

Bild von Ernst Heise-Luis, Rentenberater
bild von der Stader Innenstadt

Sie haben Fragen zur Rente?

  • Wie hoch wird meine Rente sein?
  • Ist mein Rentenbescheid richtig?
  • Wie stelle ich meinen Rentenantrag richtig?
  • Welche Abzüge hätte ich, wenn ich in Frührente gehe?
  • Welche Auswirkungen hat eine Altersteilzeit für meine Rente?
  • Habe ich als Beamter/in auch Anspruch auf gesetzliche Rente?
  • Welche Anrechnungsvorschriften sind dabei zu beachten?
  • Kann ich eingezahlte Beiträge zurückfordern?
  • Kann ich mich als Selbstständiger von der Versicherungspflicht befreien lassen?
  • Wirkt sich eine Altersteilzeitregelung auf meine Rente aus?
  • Wieviel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
  • Wie werden mehrere Renten aufeinander angerechnet?
  • Bekomme ich meine Rente auch im Ausland?

Mit mir bekommen Sie Antworten.

Meine Schwerpunkte in der Rentenberatung

 Berufsständische Versorgung

Als Angehöriger eines kammerfähigen freien Berufs unterliegen Sie den Besonderheiten dieser eigenständigen Säule unseres Rentensystems. Hieraus ergeben sich spezielle Fragestellungen, bei denen ich Ihnen gern weiterhelfe. Oftmals gilt es auch, Ansprüche aus verschiedenen Rentenanwartschaften in den Blick zu nehmen oder einen Wechsel von Tätigkeitsschwerpunkt oder Niederlassung zu bedenken. Nutzen Sie meine Erfahrung, Kompetenz und meine ganzheitliche Betreuung, um Klarheit zu gewinnen.

 

 Beamtenversorgung

Das Ruhegehalt von Beamten weist gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung Besonderheiten auf. Insbesondere beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis gibt es einiges abzuklären. Zudem können verschiedene Versorgungsansprüche zusammentreffen. Beim Versorgungsausgleich von Beamten sind spezielle Aspekte zu beachten und es gibt Unterschiede in der Beamtenversorgung zwischen den Bundesländern und dem Bund. Ich unterstütze Sie in diesen Angelegenheiten.

 

 Versorgungsausgleich

Im Fall einer Scheidung ist der Versorgungsausgleich ein wichtiges Thema. Es geht um eine faire Teilung der in der gemeinsamen Zeit entstandenen Rentenansprüche. Liegt eine Rentenversicherung bei unterschiedlichen Versorgungsträgern vor, kann es zu Besonderheiten kommen. Zudem können über einen Ehe- oder Lebenspartnervertrag Regelungen getroffen werden, die im Trennungsfall einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen. Ich entlaste Sie in diesen Fragen.

Häufige Fragen zu den Themen:

  • Berufsständische Versorgung
  • Beamtenversorgung
  • Versorgungsausgleich

Mit mir bekommen Sie Antworten.

Fragen zur Berufsständischen Versorgung

  • Wann kann ich in die Altersrente gehen und mit welcher Rentenhöhe kann ich rechnen?
  • Ist es sinnvoll, freiwillige Beiträge oder eine freiwillige Aufstockung zu meinen Pflichtbeiträgen zu zahlen?
  • Ich halte mich für berufsunfähig. Wie kann ich eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen? Sofern Sie dies wünschen, übernehme ich Ihre Vertretung im Antragsverfahren und bei einer eventuellen Ablehnung auch die weiteren Verfahrensschritte.
  • Ich habe die Wahl zwischen meiner bisherigen Versorgungseinrichtung und einer für meinen neuen Tätigkeitsort zuständigen Einrichtung. Wie kann ich die Entscheidung fundiert treffen?
  • Ich habe Anrechte bei mehreren berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Wie verhalte ich mich in einem Leistungsfall sinnvoll?
  • Ich werde meine Tätigkeit innerhalb meines Berufes ändern. Wie geht es mit der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung weiter?
  • Wie werden Kindererziehungszeiten während meiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung berücksichtigt?
  • Ist es sinnvoll, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten?
  • Ich bin oder war im öffentlichen oder kirchlichen Dienst beschäftigt und habe daher auch eine Zusatzversorgungsanwartschaft erworben. Wann und wie kann ich diese Leistung neben meiner berufsständischen Versorgung erhalten?
  • Kann ich neben einer Rente meiner Versorgungseinrichtung weiterhin berufstätig sein? Muss ich dann weiterhin Beiträge zahlen?
  • Werde ich bei Bezug einer Rente aus der Versorgungseinrichtung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung?
  • Was sollte ich im Falle eines Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung besonders beachten?

Nehmen Sie Kontakt auf damit wir uns mit den Antworten beschäftigen können

Fragen zur Beamtenversorgung

  • Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Ruhegehalt wegen Alters erhalten? ​
  • Was geschieht bei Dienstunfähigkeit? ​
  • Ich habe auch einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgung oder der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erworben. Was geschieht beim Zusammentreffen dieser Ansprüche? ​
  • Wie werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt? ​
  • Kann ich neben dem Bezug eines Ruhegehaltes berufstätig sein? ​
  • Ich trete aufgrund einer besonderen Altersgrenze (z. B. als Vollzugsbeamtin oder -beamter) in den Ruhestand, kann aber meinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente noch nicht geltend machen. Kann ich meinen Ruhegehaltssatz vorübergehend erhöhen lassen? ​
  • Was sollte ich im Falle eines Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung besonders beachten?

Nehmen Sie Kontakt auf damit wir uns mit den Antworten beschäftigen können.

Fragen zum Versorgungsausgleich

  • Wie wird geteilt?
  • Kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
  • Umgang mit externer Teilung
  • Kann der Ehepartner "ausgezahlt" werden?
  • Wann wirkt sich die Änderung auf die Rente aus? Ist der Ausgleich von Rentenminderung möglich? ​
  • Kann ein durchgeführter Versorgungsausgleich noch verändert werden, z.B. bei Tod des Begünstigten? ​
  • Abänderungsantrag
  • Schuldrechtlicher Ausgleich

Nehmen Sie Kontakt auf damit wir uns mit den Antworten beschäftigen können.

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